Legasthenie gilt nicht als Indikation für eine Ergotherapie und somit wird ein Legasthenie-Training nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Ergotherapeutisch behandelt werden können jedoch sogenannte Teilleistungsstörungen. Damit sind Störungen in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen gemeint, die häufig mit einer Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche einhergehen.
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Dies können Einschränkungen in der visuellen und auditiven Wahrnehmung sein. Auch Defizite in den Bereichen Aufmerksamkeit / Konzentration und eingeschränkte Speicher- und Gedächtnisleistungen können hier auftreten und von einer ergotherapeutischen Behandlung deutlich profitieren.
Siehe auch:
Sensorische Integrationstherapie
und Marburger Konzentrationstraining