Legasthenie gilt nicht als Indikation für eine Ergotherapie und somit wird ein Legasthenie-Training nicht von den Krankenkassen bezahlt.

 

Ergotherapeutisch behandelt werden können jedoch sogenannte Teilleistungsstörungen. Damit sind Störungen in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen gemeint, die häufig mit einer Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche einhergehen.

.

Dies können Einschränkungen in der visuellen und auditiven Wahrnehmung sein. Auch Defizite in den Bereichen Aufmerksamkeit / Konzentration und eingeschränkte Speicher- und Gedächtnisleistungen können hier auftreten und von einer ergotherapeutischen Behandlung deutlich profitieren.

 

Siehe auch:

ADHS/ADS-Behandlung

Lauth und Schlottke, THOP,

Sensorische Integrationstherapie

und Marburger Konzentrationstraining

 

 

Hier finden Sie uns:

Praxis für Ergotherapie

Barbara Armbruster

Sofienstr. 2

69226 Nußloch

 

Terminvereinbarung:

06224-174539 06224-174539

 

Persönlich erreichen Sie uns i.d.R.:

Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag

9.00 Uhr - 10.00 Uhr

 

Anmeldung telefonisch:

Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen auf unserem Anrufbeantworter, wir rufen zeitnah zurück.

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 info@ergotherapie-nussloch.de

Druckversion | Sitemap
© Praxis für Ergotherapie Barbara Armbruster